NIS2 kommt: Warum österreichische Unternehmen jetzt handeln sollten
Mit dem Beschluss des österreichischen NIS2-Gesetzes (NISG 2026) durch den Nationalrat ist klar: Die Anforderungen an Cybersecurity und Risikomanagement werden für viele Unternehmen deutlich steigen. Das Inkrafttreten ist mit 1. Oktober 2026 vorgesehen – für Geschäftsführungen und IT-Verantwortliche ist das jedoch näher, als es auf den ersten Blick scheint.
NIS2: Von der EU-Richtlinie zum österreichischen Gesetz
Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union verfolgt ein klares Ziel: ein höheres und einheitlicheres Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU. Mit dem nun beschlossenen NISG 2026 wird diese Richtlinie in österreichisches Recht überführt.
Betroffen sind insbesondere mittlere und größere Unternehmen aus zahlreichen Branchen, darunter Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Dienste, IT-Services und viele weitere. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen Einrichtungen“, die jeweils klar definierte Pflichten erfüllen müssen.
Der oft unterschätzte Faktor: die Lieferkette
Ein zentraler Aspekt von NIS2 ist die Verantwortung entlang der Lieferkette. Unternehmen müssen künftig nicht nur ihre eigenen Systeme absichern, sondern auch sicherstellen, dass relevante Zulieferer angemessene Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
Das betrifft nicht ausschließlich klassische IT-Dienstleister. Auch externe Services wie Wartung, Facility Management oder spezialisierte technische Dienstleister können in den Geltungsbereich fallen, wenn sie für den Betrieb oder die Sicherheit wesentlich sind. In der Praxis entsteht dadurch ein Domino-Effekt, der weit über die eigene Organisation hinausreicht.
Warum 2026 keine Ausrede ist
Auch wenn der Stichtag 1. Oktober 2026 noch vergleichsweise weit entfernt wirkt: Die Umsetzung von NIS2 ist kein kurzfristiges IT-Projekt. Sie betrifft Governance, Risikomanagement, Prozesse, Vertragsgestaltung und technische Sicherheitsmaßnahmen gleichermaßen.
Budgets für 2026 werden bereits geplant, Verträge mit Dienstleistern jetzt verhandelt. Unternehmen, die sich erst kurz vor Inkrafttreten mit NIS2 beschäftigen, laufen Gefahr, unter Zeitdruck zu geraten – oder Aufträge zu verlieren, weil geforderte Sicherheitsnachweise fehlen.
Unser Zugang bei CeeQoo
Bei CeeQoo beschäftigen wir uns seit Monaten intensiv mit den praktischen Anforderungen von NIS2. Firmeninhaber Christian Graf hat seinen fachlichen Schwerpunkt gezielt auf NIS2-Compliance und Cyber-Resilienz gelegt.
Unser Fokus liegt dabei auf der Frage: Was ist für ein konkretes Unternehmen tatsächlich relevant – und wie lässt sich das realistisch umsetzen?
Jetzt mit der Gap-Analyse starten
Unsere klare Empfehlung lautet: Jetzt mit einer strukturierten Gap-Analyse beginnen. Sie schafft Klarheit darüber,
- ob ein Unternehmen unter NIS2 fällt (bzw. in die Lieferkette),
- welche Pflichten konkret gelten,
- wo bereits ausreichende Maßnahmen bestehen,
- und wo Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Kunden vom NISG 2026 betroffen sind, melden Sie sich gerne bei uns. Ein Blick auf die Ausgangslage ist der beste erste Schritt.
Bild: Andrea Sojka/Hintergrund KI-generiert





