CeeQoo erweitert Portfolio: IT-Sicherheits-Checks mit „lywand“

CeeQoo erweitert Portfolio: IT-Sicherheits-Checks mit „lywand“

Cyberangriffe zählen heute zu den größten Risiken für Unternehmen – auch in Österreich. Mit zunehmender Digitalisierung und komplexen Infrastrukturen wird es immer schwieriger, die eigene Sicherheitslage im Blick zu behalten.

Um unsere Kunden bestmöglich zu unterstützen, setzen wir ab sofort auf „lywand“: eine spezialisierte Plattform für automatisierte IT-Sicherheits-Checks. Die Lösung bewertet kontinuierlich die Sicherheitslage externer Systeme wie Domains und IP-Adressen sowie interner Infrastruktur wie Endgeräte und Server. Unternehmen erhalten eine klare Übersicht mit priorisierten Handlungsempfehlungen und können so gezielt Maßnahmen zur Verbesserung umsetzen.

Mit „lywand“ bieten wir unseren Kunden eine verlässliche, transparente und kosteneffiziente Lösung, um ihre IT-Sicherheit nachhaltig zu stärken.

Weitere Infos zu unseren IT-Sicherheits-Checks für Unternehmen in Österreich finden Sie auf unserer Seite zur IT-Sicherheit.

Bild: Pixabay

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CeeQoo, medicalDB und digitalmarketing Carolyn Zinsler launchen Full‑Service‑Marke „einfach ordi“

CeeQoo, medicalDB und digitalmarketing Carolyn Zinsler launchen Full‑Service‑Marke „einfach ordi“

Nach erfolgreichen Co-Projekten in der Gesundheitsbranche haben die Partnerunternehmen CeeQoo, medicalDB und digitalmarketing Carolyn Zinsler ihre gemeinsame Full‑Service‑Marke „einfach ordi“ ins Leben gerufen – eine spezialisierte Lösung, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Gesundheitsberufen einen durchgängigen Rundum‑Service von der Praxisgründung bis zum digitalen Ärztemarketing bietet.

Markenvision & Angebot
„einfach ordi“ adressiert die Bedürfnisse moderner Medizinbetriebe und unterstützt Ärztinnen und Ärzte ganzheitlich von der Praxisgründung bis zum erfolgreichen Online-Auftritt. Mit maßgeschneiderten Lösungen möchten die Partner einen reibungslosen Start in die Selbstständigkeit ermöglichen und nachhaltiges Wachstum fördern.

  • Praxisgründung & Business‑Plan: Standortanalyse, Finanzierungs‑ und Förderungsberatung, IT-Support
  • Corporate Design & Webseite: Logo‑Entwicklung, responsive Website mit SEO‑Optimierung, Fachredaktion für professionelle Website‑Inhalte
  • Digitales Ärztemarketing & Analytics: Google‑Ads‑Kampagnen, Social‑Media‑Strategie, Performance‑Dashboard und umfassendes Reporting
  • Patientenmanagement & Software‑Integration: Anbindung von Telemedizin‑, E‑Learning- und Patientenmanagement‑Systemen
  • Kontinuierlicher Support: Laufende Betreuung für alle angebotenen Leistungen

Kundenfeedback
Das positive Echo auf einfach ordi spricht für sich: Der strukturierte Workflow von der Beratung bis zur Umsetzung schafft Vertrauen, und die präzise Ausrichtung der Kampagnen führt nachweislich zu mehr Patientenanfragen. Genau diese Ergebnisse bestätigen, dass „einfach ordi“ den Nerv der Zielgruppe trifft und bilden die Grundlage für die nächsten Ausbau‑Schritte.

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Burgenland verdoppelt die Förderung für KMU.DIGITAL-Projekte

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Gute Nachrichten für Unternehmen im Burgenland: Die Wirtschaftsagentur Burgenland unterstützt Digitalisierungsprojekte mit einer Anschlussförderung zur KMU.DIGITAL-Umsetzungsförderung. Das bedeutet, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jetzt von einer Verdoppelung der Fördermittel profitieren können, wenn sie digitale Projekte umsetzen.

Was wird gefördert?

Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für die KMU.DIGITAL-Umsetzungsförderung des Bundes erhalten haben, können sich zusätzlich um die Förderung des Landes Burgenland bewerben. Die Förderung beträgt 100 % der durch KMU.DIGITAL gewährten Bundesförderung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind burgenländische KMU, die bereits eine Bewilligung für die KMU.DIGITAL-Umsetzungsförderung haben und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Burgenland führen. Die Anschlussförderung gilt für alle Projekte, die den Digitalisierungsgrad des Unternehmens erhöhen und Innovationen vorantreiben.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Burgenland übernimmt 100 % der im Rahmen der KMU.DIGITAL-Umsetzungsförderung gewährten Bundesförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das bedeutet, dass Unternehmen im Burgenland ihre bewilligten Fördermittel aus KMU.DIGITAL vollständig vom Land verdoppelt bekommen.

Wie wird eingereicht?

Für die gegenständliche Förderaktion qualifizieren sich Förderansuchen, die im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 im Wege der Einreichplattform (aws Fördermanager) in der Förderaktion „KMU.DIGITAL 4.0“ – Modul Umsetzung oder „KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN“ – Modul Umsetzung eingereicht werden.

Antragstellung und Fristen

Die Anschlussförderung kann über die Wirtschaftsagentur Burgenland beantragt werden und ist bis zum 31.01.2026 verfügbar, sofern Budgetmittel vorhanden sind. Interessierte Unternehmen sollten sich zeitnah informieren, um die Möglichkeit auf eine Verdoppelung der Fördermittel nicht zu verpassen.

Mehr Informationen zur Förderung gibt es direkt auf der Website der Wirtschaftsagentur Burgenland.

Wir helfen Ihnen wie gewohnt bei allen Fördereinreichungen! Sichern Sie sich jetzt schon Ihren Beratungsplatz bei Christian Graf!

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Am 27. Februar 2025 startet das Förderprogramm digi4Wirtschaft erneut. Vier Millionen Euro stehen bereit. Die erfolgreiche Digitalisierungsförderung wird zur KI-Förderung weiterentwickelt.

Das Digitalisierungspaket „digi4Wirtschaft“ enthält drei konkrete Maßnahmen:

  1. digi Kickstart: In Workshops mit sechs bis zehn Unternehmen und mit Begleitung externer Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert und gestartet.
  2. digi Assistent: Beratungen mit zertifizierten Expertinnen und Experten im Umfang von max. 60 Stunden, davon werden € 55/Stunde gefördert (bis max. max. € 3.300)
  3. digi Investition Data: Investitionen für die wertschöpfende Nutzung von Daten, die auf Basis eines detaillierten Konzeptes umgesetzt werden, können mit einem Zuschuss und / oder bei Finanzierungsbedarf mit einer NÖBEG-Haftung unterstützt werden. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 50 % (maximal € 25.000) der förderbaren Kosten. (Mindestprojektkosten: € 5.000)

„Dieses Impulsprogramm zielt darauf ab, Unternehmen in Niederösterreich bei der wertschöpfenden Nutzung von Daten zu unterstützen. Es werden Projekte gefördert, die den Aufbau und die Optimierung von Dateninfrastrukturen, die Integration verschiedener Datenquellen und die Nutzung großer Datenmengen ermöglichen sollen. Dabei sollen auch Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) genutzt werden, um Entwicklungen zu erkennen und Prozesse nachhaltig zu verbessern“, heißt es im Programmdokument. Mhr unter www.digi4wirtschaft.at.

CeeQoo-Inhaber Christian Graf ist zertifizierter Berater und kann die geförderten Leistungen durchführen.

Wir helfen Ihnen wie gewohnt bei der Fördereinreichung! Sichern Sie sich jetzt schon Ihren Beratungsplatz bei Christian Graf!

Die erfolgreiche Digitalisierungsförderung „digi4wirtschaft“ wird zur ersten KI-Förderung des Landes ausgebaut. Das haben Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und der Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Wolfgang Ecker, im Zuge einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus bekannt gegeben.

Die Wirtschaft in Europa und in Österreich befinde sich im dritten Jahr einer „hartnäckigen Wirtschaftskrise“, der Wettbewerb mit USA, China und Indien setze den europäischen Wirtschaftsstandort „immer stärker unter Druck“, stellte die Landeshauptfrau eingangs fest: „Als Land Niederösterreich tun wir, was ein Land tun kann, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten“. Ein wesentlicher Bestandteil sei dabei die Digitalisierungsoffensive: „Das Land Niederösterreich hat den digitalen Wandel stärker vorangetrieben als andere europäische Regionen und ist seit vielen Jahren digital aufgestellt.“ Die Landeshauptfrau verwies dabei etwa auf das „Haus der Digitalisierung“ als „Plattform für Wissenschaft, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft, um den digitalen Wandel für Land und Leute zu nutzen“.

Große Betriebe könnten oft „sehr gut mit dem digitalen Wandel umgehen“, erläuterte Mikl-Leitner: „Und unsere Klein- und Mittelunternehmen unterstützen wir seit Jahren mit unserer Förderung digi4wirtschaft.“ Seit 2020 seien damit über 2000 Digitalisierungsprojekte unterstützt worden, 40 Millionen Euro seien ausbezahlt und damit Investitionen von 80 Millionen Euro ausgelöst worden. Die Betriebe hätten damit etwa ihre IT-Infrastruktur erneuert, Warenwirtschaftssysteme verbessert und Wertschöpfungsprozesse digitalisiert.

Im Jahr 2025 wolle man nun die Digitalisierungsförderung mit einem KI-Schwerpunkt weiterentwickeln, kündigte die Landeshauptfrau an: „Das Thema KI bringt viele Chancen für unsere Betriebe mit sich, um noch effizienter und schneller zu werden.“ Man werde daher seitens des Landes gemeinsam mit der Wirtschaftskammer insgesamt vier Millionen Euro bereitstellen, ab dem 27. Februar werden hier drei Fördermöglichkeiten angeboten. „digiKickstart“ bietet kostenlose Workshops für Unternehmen, „digiAssistent“ fördert Beratungsleistungen mit bis zu 3.300 Euro und „digiInvestitionData“ fördert Investitionen für eine effiziente Nutzung von Daten, um Wertschöpfung generieren zu können. Der Zuschuss beträgt hier bis zu 50 Prozent und maximal 25.000 Euro. Mikl-Leitner: „Wir gehen von rund 160 Projekten aus. Mit KI-Unterstützung sollen dabei Ressourcen besser genutzt, Kosten gesenkt und neue Geschäftsideen angegangen werden.“ Als Beispiele nannte sie etwa die Optimierung von Lieferketten, die Erstellung eines digitalen Zwillings für Simulationen in Echtzeit oder auch automatisierte Berichte und Analysen.

Dass das Interesse am Thema KI groß sei, zeigten auch die Zahlen beim Haus der Digitalisierung, so die Landeshauptfrau: „Seit 2023 haben 1.500 Unternehmerinnen und Unternehmer an KI-Veranstaltungen und Workshops teilgenommen, zusätzlich haben 300 Touristikerinnen und Touristiker sich mit dem Thema KI befasst, um zum Beispiel das Gästeservice zu verbessern oder Marketing-Maßnahmen zu setzen.“

Das Thema Digitalisierung sei für viele Betriebe eine große Herausforderung, aber man habe in den letzten Jahren schon sehr viele Projekte in diesem Bereich umsetzen können, meinte Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich, in seiner Stellungnahme. Die Förderung „digi4wirtschaft“ sei nicht nur „eine sehr unbürokratische Initiative“, sondern auch „ein Erfolgsmodell“, zeigte er sich überzeugt. Seitens der Wirtschaftskammer werde man daher auch jetzt wieder zwei Millionen der insgesamt vier Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen: „Diese Förderung kommt 1 zu 1 bei unseren Betrieben an.“ Ecker weiter: „So vielfältig unsere Bettriebe sind, so vielfältig sind auch die Digitalisierungsmöglichkeiten.“ Zusätzlich zu dieser Förderaktion stehe man auch mit den Technologie- und Innovationspartnern für die Unternehmen bereit, informierte er, und verwies auch auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen am WIFI sowie auf zahlreiche Infoveranstaltungen sowie auf eine kostenlose Cybersicherheits-Hotline, die Tag und Nacht besetzt ist und für die Mitglieder zur Verfügung steht.

Bild: Pixabay, Quelle: APA OPS (überarbeitet)

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Barrierefreiheit von Websites in Österreich: Was Sie 2025 wirklich wissen müssen

Barrierefreiheit von Websites in Österreich: Was Sie 2025 wirklich wissen müssen

Im Internet kursieren viele falsche Behauptungen hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Websites in Österreich. Einer der häufigsten Mythen: „Alle Websites müssen ab 2025 barrierefrei sein!“ Das stimmt so nicht. Wir haben uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und liefern hier die korrekten Informationen für Unternehmen, Selbstständige und Organisationen.

Ab wann gilt die Barrierefreiheit für Websites in Österreich?

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es betrifft nicht alle Websites, sondern nur bestimmte Anbieter und Dienstleistungen.

Welche Websites müssen barrierefrei sein?

Laut Gesetz sind „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ betroffen. Das bedeutet:

  • Webshops
  • Websites mit Online-Terminbuchungstool (z. B. Arzt, Therapeut, Frisör etc.)
  • Websites mit Online-Buchung (Reise, Seminare u.s.w.)
  • Websites mit Online-Abschluss von Abonnements
  • Websites mit Online-Abschluss von Mitgliedschaft
  • Websites mit vergleichbaren Angeboten, bei denen online ein Vertragsabschluss mit einem Verbraucher zustandekommt

Überall dort, wo ein Vertrag zwischen Anbieter und Verbraucher online abgeschlossen wird, greift die Barrierefreiheitsverpflichtung. Dazu zählt ausdrücklich auch eine Online-Terminbuchung, da hier eine verbindliche Vereinbarung über eine Dienstleistung zwischen Anbieter und Verbraucher zustandekommt.

Welche Websites sind von der Barrierefreiheit ausgenommen?

Nicht barrierefrei sein müssen folgende Websites:

  • Reine Informationsseiten (ohne Webshop oder Buchungsfunktion)
  • B2B-Shops (weil hier keine „Verbraucher“ als Kunden auftreten)
  • Private Websites

Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung befreit?

Selbst wenn eine Website unter die gesetzlichen Anforderungen fallen würde, gibt es eine wichtige Ausnahme für kleine Unternehmen (laut Gesetz: „Kleinstunternehmen“).

Ein Unternehmen ist vom BaFG ausgenommen, wenn es weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme hat. Achtung: Maßgeblich ist hier der Gesamtumsatz des Unternehmens, nicht nur der Umsatz des Webshops!

Da viele Unternehmen bzw. Anbieter, die Webshops oder Websites mit Online-Buchungstool betreiben, unter diese Definition fallen, betrifft das Gesetz sie oft gar nicht.

Welche Branchen sind betroffen? Müssen auch Ärzte oder Vereine ihre Website anpassen?

Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle Anbieter, die eine Website mit einem Online-Vertragsabschluss für Verbraucher bereitstellen. Das betrifft:

  • Händler mit B2C-Webshops
  • Ärzte, Therapeuten, Frisöre und Ähnliche sowie alle Einrichtungen mit Online-Terminbuchung
  • Hotels und Reiseanbieter mit Online-Buchungen
  • Anbieter von Online-Kursen (B2C)
  • Unternehmerisch tätige Vereine mit z.B. Online-Buchung einer Mitgliedschaft (sollte fallsweise geprüft werden, das Gesetz sagt zu Vereinen nichts Konkretes aus)

Allerdings sind viele dieser Anbieter in der Praxis von den Anforderungen ausgenommen, weil sie nicht die Schwellenwerte von 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Umsatz überschreiten.

Was bedeutet das für Ihre Website?

  • Unternehmenswebsites ohne Online-Vertragsabschluss sind nicht betroffen.
  • B2B-Webshops sind nicht betroffen.
  • Viele kleine Unternehmen und Anbieter (z. B. Ärzte, Therapeuten, Seminaranbieter, Gewerbetreibende wie Frisöre, kleine Online-Händler) sind ausgenommen, weil sie weniger als 10 Mitarbeiter haben UND weniger als 2 Mio. Euro Umsatz.
  • „Größere“ Unternehmen mit Webshops oder Websites mit Online-Buchung oder Online-Vertragsabschluss müssen sich das Thema genauer anschauen.

Fazit: Muss Ihre Website bis 2025 barrierefrei sein?

Nicht jede Website muss ab 2025 barrierefrei sein. Die gesetzlichen Vorgaben betreffen vor allem große Unternehmen mit Online-Vertragsangeboten für Verbraucher. Es lohnt sich, die eigene Website im Einzelfall zu prüfen – aber Panik braucht nicht aufzukommen.

Auch wenn Barrierefreiheit für Sie kein Muss ist: Sie hilft vielen betroffenen Menschen, Ihre Online-Angebote nutzen zu können. Denken Sie daher darüber nach. Wir helfen Ihnen gerne bei möglichen Förderungen und bei der Umsetzung!

Sie sind unsicher, ob Ihre Website betroffen ist? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

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