Das Digitalisierungs-Förderung „KMU.E-Commerce“ des aws geht in die nächste Runde. Wir fassen zusammen, was diesmal genau gefördert wird. Plus: Wir kümmern uns auch um Ihren Förderantrag!

Wer wird gefördert?

Alle Branchen, ausgenommen:

  • Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (zB Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften

Unternehmensgröße

Natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

  • ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben und somit über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen,
  • ein KMU sind und
  • über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:

  • Aufbau von professioneller Internetpräsenz zur Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Buchungsplattformen
  • Einführung und Ausbau von Online-Shops sowie Nutzung von Auktions- Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social Media Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • Einrichtung und Optimierung von Onlineshops im Hinblick auf M-Commerce und deren Nutzerfreundlichkeit
  • Unterstützung bei E-Commerce-Geschäftsprozessen (Warenbereitstellung, Logistik, Zahlungsverfahren, Customer-Relationship-Management)
  • IT-Security, Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen
  • Einrichtung bzw. Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce-Gütezeichen

Höhe der Finanzierung

Die Förderung beträgt max. 20 % der förderbaren Kosten (max. Zuschuss: 12.000 Euro). Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro nicht unterschreiten und einen Betrag von 60.000 Euro nicht übersteigen.

Förderbare Kosten

Dazu heißt es seitens des aws: „Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen) sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z. B. Programmiertätigkeiten, [Cloud-]Softwarelizenzen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Kosten für die beschriebenen (Cloud-)Softwarelizenzen können maximal für 12 Monate gefördert werden und die Bezahlung dieser Kosten für diesen Zeitraum muss bei der Abrechnung nachgewiesen werden.“

Abgrenzung zum Digitalisierungsprogramm KMU.Digital 3.0, das auch E-Commerce-Projekte unterstützen kann: Bei KMU DIGITAL liegt die Projektobergrenze bei 30.000 Euro mit bis zu 30% Zuschauss (max. 6.000 Euro). Eine ausbezahlte Beratungsförderung ist verpflichtend vorausgesetzt.

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Wir setzen Ihr Projekt gerne mit Ihnen gemeinsam um und helfen Ihnen auch bei der Fördereinreichung! Legen Sie am besten gleich los!

(Quelle: aws, Foto: Pixabay)

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