Chancen und Nutzen von Mitarbeiter-Apps: neues Whitepaper von mobio

Chancen und Nutzen von Mitarbeiter-Apps: neues Whitepaper von mobio

Viele Unternehmen setzen bei der internen Kommunikation auf einen wilden Mix aus Tools wie offizielle Website, Rundmails, Intranet, Hauspost, Dokumente-Sammlungen auf Servern. Sie aktuell zu halten und gleichzeitig die Mitarbeiter mit den für sie relevanten Informationen zu versorgen ist eine Herkulesaufgabe. Wie passt das noch in Zeiten von Mobile-First-Strategien?

Progressive Unternehmen setzen Mitarbeiter-Apps längst erfolgreich ein. Die Vorzüge haben sich jedoch noch nicht bei allen Entscheidern herumgesprochen. Ein Grund dafür ist auch, dass es kaum komprimierte Informationen und Argumentationen zu Mitarbeiter-Apps gibt. In einem Whitepaper mit dem Titel „Die Mitarbeiter-App: Effektives Tool für die interne Kommunikation.“ beleuchten die Mitarbeiter-App-Experten von mobio das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln: Ansprüche der Mitarbeiter an interne Kommunikation, Anforderungen flexibler Arbeitsformen, Krisenvermeidung, Best Practice und vieles mehr.

Das achtseitige Whitepaper richtet sich an Entscheider in Unternehmen aus den Bereichen Unternehmenskommunikation, HR, Strategie und IT aller Unternehmensgrößen. „Entscheidend ist immer der Mehrwert für ein Unternehmen, und der hängt nicht unbedingt von der Unternehmensgröße ab“, erklärt Alexander Hornen, CEO von mobio. mobio bietet ein Komplettpaket aus Beratung und Programmierung rund um Mitarbeiter-Apps. Das Whitepaper ist ab sofort kostenfrei bei uns erhältlich

Mehr über mobio erfahren Sie hier.

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Christian Graf ist geprüfter DSGVO-Datenschutzexperte

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DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 endgültig in Kraft. Da die Nachfrage nach Beratungen und Unterstützungen sehr groß ist, hat sich CeeQoo-Inhaber Christian Graf nun zum geprüften Datenschutzexperten ausbilden lassen und kann nun geförderte DSGVO-Beratungen durchführen.

Was kann ein geprüfter Datenschutzexperte?

„Geprüfte Datenschutzexpertinnen/-experten sind mit ihrem erworbenen Wissen in der Lage, Risiken in Unternehmen und von Behörden zu minimieren (z.B. Verhinderung von Gesetzesverstößen, Bußgeldern, u.v.m.) sowie Imageverluste und Kosten als Folge von Datenschutzverstößen zu vermeiden. Sie stärken das Vertrauen von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten in die informationsverarbeitenden und -speichernden Systeme des jeweiligen Unternehmens“, lautet die WKO-Beschreibung.

WKO-Förderung möglich

Wirtschaftskammer Wien

DSGVO-Beratungsförderung

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Wirtschaftskammer NÖ

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Fordern Sie Infos an oder rufen Sie uns einfach unter 02262/22122 an!

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist derzeit in aller Munde. Wer das Thema auf die leichte Schulter nimmt, dem drohen empfindliche Strafen. Holen Sie sich Hilfe und profitieren Sie von geförderten DSGVO-Beratungen (WK Wien und NÖ) vom geprüften Datenschutzexperten Christian Graf. Legen Sie jetzt gleich los, der 25. Mai 2018 ist schneller da, als einem lieb ist.

1. Jedes einzelne Unternehmen ist betroffen

Sie denken, Ihre Firma ist zu klein, Sie sind ja nur ein Verein oder ein Ein-Personen-Unternehmen? Sie glauben, dass Sie das gar nicht betrifft? Falsch! Sobald Sie Rechnungen oder E-Mails schreiben, haben Sie personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Interessenten oder Vereinsmitgliedern. Jeder einzelne Unternehmer ist verpflichtet, diese Daten entsprechend der DSGVO zu schützen.

2. Der 25. Mai 2018 ist das Ende der Übergangsfrist

Das aktualisierte Datenschutzgesetz ist bereits seit 24. Mai 2016 in Kraft. Die Übergangsfrist endet nun nach zwei Jahren am 25. Mai 2018. Eigentlich Zeit genug, um mit der Umsetzung begonnen zu haben. Wer das noch nicht getan hat, sollte also schnellstens damit anfangen.

3. Es drohen empfindliche Strafen

Bisher wurden die Datenschutzbestimmungen eher lasch gehandhabt und es wurde selten gestraft. Das ändert sich mit der DSGVO. Ab 25. Mai 2018 wird nicht nur gestraft, die Strafen sind auch sehr hoch angesetzt. Schmerzhaft bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des Jahresumsatzes.

4. Verzeichnisse führen, Folgen abschätzen, Auftragsdatenverarbeitungsverträge abschließen

Jeder Unternehmer muss ein vorschriftsmäßiges Verzeichnis erstellen, in dem klar angegeben ist, wie mit den Daten verfahren wird. Dieses Verzeichnis kann jederzeit von der Datenschutzbehörde überprüft werden. Die Daten selbst müssen vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung etc. nach aktuellem technischen Stand geschützt werden. Die Folgen eines Verlustes muss der Unternehmer selbst einschätzen und schriftlich dokumentieren. Mit Datenverarbeitern (z.B. E-Mail-Providern) sind spezielle Verträge abzuschließen. Diese Dokumentationen erfodern Know-how und nehmen Zeit in Anspruch, starten Sie also am besten gleich heute!

5. Das Auskunftsrecht wurde verschärft

Betroffene Personen (Kunden, Mitarbeiter, Mitglieder etc.) können erfragen, welche Daten existieren und wofür diese verwendet werden. Neu ist, dass Sie als Unternehmer jetzt binnen eines Monats nach Anfrage (vorher 8 Wochen) alle vorhanden Daten bekanntgeben müssen. Wenn die Löschung verlangt wird, sind alle Daten aus allen Speicherorten zu löschen. Beginnen Sie am besten sofort mit der Datensuche und stellen Sie fest, wo überall solche Daten gelöscht werden müssen! Über eine Löschung müssen Sie auch alle Dritten informieren, an die Sie die Daten weitergegeben haben. Es ist also viel zu tun.

6. Richtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeben

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten muss in vielen Unternehmen ein sensibleres Bewusstsein geschaffen werden. Wem darf ich welche Namen und Adressen schicken? Wie sieht es mit Firmendaten auf Privatgeräten und umgekehrt aus? Bislang fast schon fahrlässige Praktiken müssen unbedingt diskutiert und künftig vermieden werden. Nicht vergessen: Datensicherheit ist auch IT-Sicherheit!

Sie möchten wissen, wie Sie es konkret angehen sollen?

Sie haben keine Zeit, sich um alles selbst zu kümmern? Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung? Holen Sie sich Unterstützung. Christian Graf, Gründer und Inhaber von CeeQoo, ist zertifizierter Digitalisierungsexperte und geprüfter DSGVO-Datenschutzexperte. Er berät Sie gerne zu diesem wichtigen Thema, auch im Zuge von geförderten DSGVO-Beratungen der WK Wien und der WK NÖ.

Rufen Sie uns einfach unter 02262/22122 an.

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Christian Graf ist erster zertifizierter Digitalisierungsberater im Bezirk Korneuburg

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KMU DIGITAL: WKNÖ-Präsidentin Sonja Zwazl überreichte am 25. September der ersten Zertifikatsurkunden an niederösterreichische „Certified Digital Consultants“. Im Bild v. l. n. r.: Günter Schwarz, Obmann der Fachgruppe UBIT NÖ, WKNÖ-Präsidentin Sonja Zwazl, Christian Graf, CDC, und Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes UBIT

Mit Christian Graf, Inhaber der Korneuburger Digitalagentur CeeQoo, gibt es nun den ersten Digitalisierungsberater im Bezirk Korneuburg, der berechtigt ist, im Zuge der Digitaliserungsoffensive KMU DIGITAL spezielle geförderte Beratungen durchzuführen. „Wir entsprechen mit dieser Initiative punktgenau dem Bedarf der Unternehmerinnen und Unternehmer“, betonte Sonja Zwazl bei der festlichen Verleihung in St. Pölten. „Beratung und Unterstützung stehen auf dem Wunschzettel der niederösterreichischen KMU in Sachen Digitalisierung ganz oben.“

„Die Digitalisierung stellt viele Unternehmer vor Herausforderungen: Was passt für meinen Betrieb? Welche Trends soll ich nicht verschlafen? Welche digitalen Geschäftsmodelle versprechen Erfolg? Bei all diesen Fragen kann ich aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung im Digitalbereich helfen“, freut sich CeeQoo-Inhaber Christian Graf auf seine Tätigkeit. „Die ersten Unternehmer aus unserem Bezirk haben sich schon bei mir gemeldet.“ Ab sofort können sich Interessierte auf www.kmudigital.at zur kostenlosen Potentialanalyse anmelden.

Bis zu 4.000 Euro Förderung möglich

Die Initiative KMU DIGITAL von Wirtschaftskammer und Wirtschaftsministerium fördert österreichische Unternehmen in vier Schritten:

  • Erstens durch einen kostenlosen KMU Digital Online Status-Check auf www.kmudigital.at, bei dem die digitale Ausgangslage des eigenen Unternehmens geprüft wird.
  • Nach diesem Check kann man sich direkt zum zweiten Schritt, der kostenlosen Potentialanalyse anmelden und Christian Graf als regionalen Berater wählen. In einem gemeinsamen Workshop werden digitale Trends, Chancen und Risiken systematisch durchleuchtet und ein konkreter Maßnahmenkatalog erstellt.
  • Dritter Teil ist die KMU DIGITAL Fokus-Beratung, bei der zu einem Spezialthema, z.B. E-Commerce & Social Media, Geschäftsmodelle & Prozesse, Verbesserung IT-Sicherheit, vertieft beraten wird. Hier gibt es 50 % Förderung.
  • Und viertens können Unternehmer und Mitarbeiter geförderte Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung in Anspruch nehmen.

Holen Sie sich die Digitalisierungsförderung und profitieren Sie vom Expertenwissen Ihres regionalen Beraters Christian Graf! Greifen Sie jetzt zu, denn die Fördergelder sind begrenzt!

Fragen zum KMU-DIGITAL-Programm? Brauchen Sie Unterstützung bei der Anmeldung zur Förderung? Wir helfen gerne weiter!  Hier geht’s zu unserer KMU-DIGITAL-Infoseite.

Fordern Sie Infos an oder rufen Sie uns einfach unter 02262/22122 an!

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Quelle: APA OTS (Auszug)

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