Nach der Sales-App nun auch die Website für SOJA AUSTRIA

Nach der Sales-App nun auch die Website für SOJA AUSTRIA

Was gibt es Schöneres, als für einen Lieblingskunden nicht nur eine interaktive Sales-App sondern auch eine eindrucksvolle neue Website umzusetzen? Für SOJA AUSTRIA durften wir beides tun.

SOJA AUSTRIA vertreibt gentechnikfreie Soja- und Lupinenprodukte für die Nahrungsmittelindustrie und setzt dabei vor allem auf Regionalität. Das verarbeitete Soja stammt ausnahmslos aus der Donauregion, das Bio-Soja kommt aus Österreich. Damit punktet man schon viele Jahre auf dem internationalen Markt. Um den Vertriebsmitarbeitern eine animierte und interaktive Produktpräsentation direkt beim Kunden zu ermöglichen, hat CeeQoo bereits 2016 eine zweisprachige Sales-App für das iPad entwickelt. Nun folgte die responsive Website www.soja.at, die diese Geschichte weitererzählt.

Wir haben die Website in Deutsch und Englisch umgesetzt. Hier gibt es ein paar Eindrücke im Video:

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Sie möchten auch eine interaktive Sales-App oder eine responsive Website? Gerne! Schicken Sie uns einfach eine Anfrage oder rufen Sie uns unter +43 2262 22122 an.

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Noch bis Jahresende: geförderte Datenschutzberatung durch KMU DIGITAL

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DSGVO, Datenschutz und IT-Sicherheit: Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft ist, konnten viele Unternehmen noch nicht alles umsetzen. Die Nachfrage nach geförderten Beratungen ist nach wie vor sehr groß. Die Digitalisierungsoffensive KMU DIGITAL unterstützt heimische Betriebe mit bis zu 1.000 Euro für Datenschutz-Fokusberatungen. Mit dem Zertifikat „Certified Data & IT Security Expert“ kann CeeQoo-Inhaber Christian Graf nun auch diese geförderten Datenschutz-Beratungen durchführen. Also schnell zugreifen, denn die Aktion endet mit Jahresende.

KMU DIGITAL: Förderung für „Verbesserung IT-Sicherheit und Datenschutz“

Diese Schwerpunktberatung umfasst folgende Inhalte: „Lücken und Verbesserungspotenziale werden analysiert und konkrete Maßnahmen gegen Datenverlust, Sicherheitslücken und Sicherheitsschwachstellen geplant. Auch die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung wird evaluiert. Es werden die richtigen Instrumente zur Verbesserung der Ist-Situation gefunden und die entsprechenden Schritte geplant“, so die Initiative. Die Beratungen sind zu 50 % und max. 1.000,- Euro gefördert. Die IT-Sicherheit- und Datenschutz-Beratungen dürfen nur durch eigens qualifizierte BeraterInnen durchgeführt werden, CeeQoo-Inhaber Christian Graf ist einer von ihnen. Er konnte im letzten Halbjahr sein Expertenwissen in vielen Beratungen vertiefen und gibt diese Erfahrungen gerne weiter.

 

„Ich freue mich sehr, ab jetzt auch im Zuge von KMU DIGITAL geförderte Datenschutzberatungen anbieten zu können. Inzwischen habe ich bereits mehr als 80 Beratungen rund um Digitalisierung und DSGVO durchgeführt. Davon profitieren meine Kunden nun.“
Ing. Christian Graf, CDISE CDC

Interesse?

Wenn Sie sich für eine geförderte Datenschutz- und IT-Sicherheitsberatung anmelden, begleiten wir Sie natürlich auch beim Ansuchen und Abwickeln der Förderung. Einfach jetzt gleich den grünen Knopf drücken oder anrufen!

Fordern Sie Infos an oder rufen Sie uns einfach unter 02262/22122 an!

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Chancen und Nutzen von Mitarbeiter-Apps: neues Whitepaper von mobio

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Viele Unternehmen setzen bei der internen Kommunikation auf einen wilden Mix aus Tools wie offizielle Website, Rundmails, Intranet, Hauspost, Dokumente-Sammlungen auf Servern. Sie aktuell zu halten und gleichzeitig die Mitarbeiter mit den für sie relevanten Informationen zu versorgen ist eine Herkulesaufgabe. Wie passt das noch in Zeiten von Mobile-First-Strategien?

Progressive Unternehmen setzen Mitarbeiter-Apps längst erfolgreich ein. Die Vorzüge haben sich jedoch noch nicht bei allen Entscheidern herumgesprochen. Ein Grund dafür ist auch, dass es kaum komprimierte Informationen und Argumentationen zu Mitarbeiter-Apps gibt. In einem Whitepaper mit dem Titel „Die Mitarbeiter-App: Effektives Tool für die interne Kommunikation.“ beleuchten die Mitarbeiter-App-Experten von mobio das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln: Ansprüche der Mitarbeiter an interne Kommunikation, Anforderungen flexibler Arbeitsformen, Krisenvermeidung, Best Practice und vieles mehr.

Das achtseitige Whitepaper richtet sich an Entscheider in Unternehmen aus den Bereichen Unternehmenskommunikation, HR, Strategie und IT aller Unternehmensgrößen. „Entscheidend ist immer der Mehrwert für ein Unternehmen, und der hängt nicht unbedingt von der Unternehmensgröße ab“, erklärt Alexander Hornen, CEO von mobio. mobio bietet ein Komplettpaket aus Beratung und Programmierung rund um Mitarbeiter-Apps. Das Whitepaper ist ab sofort kostenfrei bei uns erhältlich

Mehr über mobio erfahren Sie hier.

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Christian Graf ist geprüfter DSGVO-Datenschutzexperte

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DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 endgültig in Kraft. Da die Nachfrage nach Beratungen und Unterstützungen sehr groß ist, hat sich CeeQoo-Inhaber Christian Graf nun zum geprüften Datenschutzexperten ausbilden lassen und kann nun geförderte DSGVO-Beratungen durchführen.

Was kann ein geprüfter Datenschutzexperte?

„Geprüfte Datenschutzexpertinnen/-experten sind mit ihrem erworbenen Wissen in der Lage, Risiken in Unternehmen und von Behörden zu minimieren (z.B. Verhinderung von Gesetzesverstößen, Bußgeldern, u.v.m.) sowie Imageverluste und Kosten als Folge von Datenschutzverstößen zu vermeiden. Sie stärken das Vertrauen von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten in die informationsverarbeitenden und -speichernden Systeme des jeweiligen Unternehmens“, lautet die WKO-Beschreibung.

WKO-Förderung möglich

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DSGVO-Beratungsförderung

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Wirtschaftskammer NÖ

DSGVO-Beratungsgutschein

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist derzeit in aller Munde. Wer das Thema auf die leichte Schulter nimmt, dem drohen empfindliche Strafen. Holen Sie sich Hilfe und profitieren Sie von geförderten DSGVO-Beratungen (WK Wien und NÖ) vom geprüften Datenschutzexperten Christian Graf. Legen Sie jetzt gleich los, der 25. Mai 2018 ist schneller da, als einem lieb ist.

1. Jedes einzelne Unternehmen ist betroffen

Sie denken, Ihre Firma ist zu klein, Sie sind ja nur ein Verein oder ein Ein-Personen-Unternehmen? Sie glauben, dass Sie das gar nicht betrifft? Falsch! Sobald Sie Rechnungen oder E-Mails schreiben, haben Sie personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Interessenten oder Vereinsmitgliedern. Jeder einzelne Unternehmer ist verpflichtet, diese Daten entsprechend der DSGVO zu schützen.

2. Der 25. Mai 2018 ist das Ende der Übergangsfrist

Das aktualisierte Datenschutzgesetz ist bereits seit 24. Mai 2016 in Kraft. Die Übergangsfrist endet nun nach zwei Jahren am 25. Mai 2018. Eigentlich Zeit genug, um mit der Umsetzung begonnen zu haben. Wer das noch nicht getan hat, sollte also schnellstens damit anfangen.

3. Es drohen empfindliche Strafen

Bisher wurden die Datenschutzbestimmungen eher lasch gehandhabt und es wurde selten gestraft. Das ändert sich mit der DSGVO. Ab 25. Mai 2018 wird nicht nur gestraft, die Strafen sind auch sehr hoch angesetzt. Schmerzhaft bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des Jahresumsatzes.

4. Verzeichnisse führen, Folgen abschätzen, Auftragsdatenverarbeitungsverträge abschließen

Jeder Unternehmer muss ein vorschriftsmäßiges Verzeichnis erstellen, in dem klar angegeben ist, wie mit den Daten verfahren wird. Dieses Verzeichnis kann jederzeit von der Datenschutzbehörde überprüft werden. Die Daten selbst müssen vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung etc. nach aktuellem technischen Stand geschützt werden. Die Folgen eines Verlustes muss der Unternehmer selbst einschätzen und schriftlich dokumentieren. Mit Datenverarbeitern (z.B. E-Mail-Providern) sind spezielle Verträge abzuschließen. Diese Dokumentationen erfodern Know-how und nehmen Zeit in Anspruch, starten Sie also am besten gleich heute!

5. Das Auskunftsrecht wurde verschärft

Betroffene Personen (Kunden, Mitarbeiter, Mitglieder etc.) können erfragen, welche Daten existieren und wofür diese verwendet werden. Neu ist, dass Sie als Unternehmer jetzt binnen eines Monats nach Anfrage (vorher 8 Wochen) alle vorhanden Daten bekanntgeben müssen. Wenn die Löschung verlangt wird, sind alle Daten aus allen Speicherorten zu löschen. Beginnen Sie am besten sofort mit der Datensuche und stellen Sie fest, wo überall solche Daten gelöscht werden müssen! Über eine Löschung müssen Sie auch alle Dritten informieren, an die Sie die Daten weitergegeben haben. Es ist also viel zu tun.

6. Richtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeben

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten muss in vielen Unternehmen ein sensibleres Bewusstsein geschaffen werden. Wem darf ich welche Namen und Adressen schicken? Wie sieht es mit Firmendaten auf Privatgeräten und umgekehrt aus? Bislang fast schon fahrlässige Praktiken müssen unbedingt diskutiert und künftig vermieden werden. Nicht vergessen: Datensicherheit ist auch IT-Sicherheit!

Sie möchten wissen, wie Sie es konkret angehen sollen?

Sie haben keine Zeit, sich um alles selbst zu kümmern? Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung? Holen Sie sich Unterstützung. Christian Graf, Gründer und Inhaber von CeeQoo, ist zertifizierter Digitalisierungsexperte und geprüfter DSGVO-Datenschutzexperte. Er berät Sie gerne zu diesem wichtigen Thema, auch im Zuge von geförderten DSGVO-Beratungen der WK Wien und der WK NÖ.

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