Seit Mitte Juli sind vermehrt Abmahnschreiben eines niederösterreichischen Anwalts in Bezug auf den Einsatz von Google Fonts auf Websites in Umlauf. Da es dazu bereits ein Urteil des Landgerichts München gibt, das eine Schadenersatzforderung für zulässig erachtet, sind diese Schreiben durchaus ernst zu nehmen.

Update 24.08.2022: Die österreichische Datenschutzbehörde hat eine Stellungnahme abgegeben und beschreibt auch die Möglichkeiten, auf das Abmahnschreiben zu reagieren:
https://www.dsb.gv.at/download-links/bekanntmachungen.html#Google_Fonts

Unternehmen bzw. Webseite-Betreiber können ein solches Schreiben erhalten, wenn auf der Website Google Fonts über die Google API geladen werden. Da in diesem Fall die IP-Adresse des Users ohne Einwilligung in die USA übermittelt wird und die USA inzwischen als nichtsicherer Drittstaat eingestuft werden, ist eine Verwendung der Google Fonts über die API ohne Einwilligung nicht mehr zulässig. Somit ist das jeweilige Anwaltsschreiben auch mit ziemlicher Sicherheit inhaltlich richtig (es werden Screenshots des Codes mitgeschickt) und der Schadenersatz wird auf Basis eines Urteils aus Deutschland argumentiert. Dem Anwaltsschreiben beigefügt ist in der Regel ein Auskunftsbegehren laut DSGVO, dem man allerdings nicht nachzukommen muss, wenn man die geforderte Summe von 190,00 Euro bezahlt.

Was die WKO derzeit rät, wenn man abgemahnt wurde:

  1. Betroffene sollen sich unbedingt sofort bei ihrer Bezirksstelle melden! Die Frist läuft nämlich (14 Tage)!
  2. Die WK Wien prüft laut eigenen Angaben dann jeden Fall selbst und informiert den Betroffenen/das WK-MItglied über die weitere Vorgehensweise.
  3. Die WKNÖ weist auf zwei Möglichkeiten hin (immer vorausgesetzt, dass die Google Fonts über die API eingebunden wurden und die IP-Adresse verarbeitet wurde): Nur auf das Auskunftsbegehren zu reagieren (das wäre ein Auszug aus den Logfiles) und das Risiko einer Klage in Kauf zu nehmen (= risikoreich). Oder zu bezahlen, weil damit alles erledigt wäre, und die Website sofort datenschutzkonform aufzusetzen.
  4. Hier ein aktueller Bericht der WKO zum Thema: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html

Fazit: Wer Google Fonts auf seiner Website über die Schnittstelle lädt und dafür abgemahnt wird, wird auf dieses Schreiben reagieren müssen. Dem beigefügten Auskunftsbegehren muss nachgekommen werden, außer man bezahlt die geforderte Summe. Google Fonts sollten auf jeden Fall lokal eingebettet werden.

Es wird von der WKO darauf hingewiesen, dass man nachprüfen soll, ob die im Anwaltsschreiben angegebene IP-Adresse tatsächlich die Website besucht hat (Logfiles). Das stellt bereits einen gewissen Aufwand dar. Für die Beauskunftung hinsichtlich des Auskunftsbegehrens benötigt man diese Datenaushebung, im Falle einer Bezahlung nicht. Zuvor kann man als Betroffener vom abmahnenden Anwalt noch nähere Informationen anfordern (siehe Stellungnahme der Datenschutzbehörde).

Unsere Empfehlung, damit Sie nicht abgemahnt werden:

  1. Sofort die Google Fonts lokal hosten und nicht über die API laden! (Auch alle Formulare und Drittdienste daraufhin überprüfen.)
  2. Da Google Analytics ähnlich betroffen ist, dessen Einsatz nur mit Einwilligung zulassen (über das Cookie-Consent-Tool mit entsprechendem Hinweis).
  3. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich die rechtliche Lage seit Inkrafttreten der DSGVO geändert hat. In allererster Linie gibt es kein Datenschutzabkommen mit den USA mehr (Privacy Shield), was alle Datentransfers in die USA ohne Einwilligung unzulässig macht. Auch sonst sind inzwischen einige Punkte ausjudiziert. Was 2018 oder 2019 (und auch später) noch gegolten hat, kann inzwischen nicht mehr rechtskonform sein! Datenschutzerklärungen sind somit nicht in Stein gemeißelt und Website-Betreiber können sich nicht darauf verlassen, dass diese Angaben noch gültig sind.
  4. Jetzt Websites so schnell wie möglich überprüfen oder überprüfen lassen und den allgemeinen Empfehlungen folgend einmal jährlich die DSGVO-Konformität des eigenen Unternehmens prüfen, dazu gehört eben auch die Website. (Eventuell ist hier eine KMU-DIGITAL-Förderung möglich.)

Wir helfen Ihnen gerne weiter und überprüfen Ihre Website. Wir kümmern uns auch um mögliche Förderungen!

Bild: Pixabay

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