Seit heute kann für die neue Digitalisierungs-Förderung „KMU.E-Commerce“ eingereicht werden. Wir fassen zusammen, was genau gefördert wird. Plus: Wir kümmern uns auch um Ihren Förderantrag!

Wer wird gefördert?

Alle Branchen, ausgenommen:

  • Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (zB Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften

Unternehmensgröße

Natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

  • ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben und somit über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen,
  • ein KMU sind und
  • über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Was wird gefördert?

Konkret umfasst das Förderangebot „KMU.E-Commerce“ den Ausbau und die Einführung von Online-Shops, die Nutzung von Vertriebs- und Dienstleistungsplattformen, aber auch die Einrichtung von E-Commerce-Geschäftsprozessen bis hin zur Einrichtung von E-Commerce-Gütezeichen.

Höhe der Finanzierung

Die Förderung beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten (max. Zuschuss: 30.000 Euro). Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro nicht unterschreiten und einen Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigen.

Förderbare Kosten

Dazu heißt es seitens des aws: „Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, [Cloud-]Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete, M-Commerce Optimierung), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:

  • Aufbau von professioneller Internetpräsenz zur Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Buchungsplattformen
  • Einführung und Ausbau von Online-Shops sowie Nutzung von Auktions- Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social Media Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • Einrichtung und Optimierung von Onlineshops im Hinblick auf M-Commerce und deren Nutzerfreundlichkeit
  • Unterstützung bei E-Commerce Geschäftsprozessen (Warenbereitstellung, Logistik, Zahlungsverfahren, CRM)
  • IT-Security, Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen
  • Einrichtung bzw. Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce Gütezeichen

Förderungsfähig sind Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen) sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, [Cloud-]Softwarelizenzen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen …“

Abgrenzung zu KMU DIGITAL

Es ergibt sich eine Abgrenzung zum Digitalisierungsprogramm KMU.Digital 2.1, welches auch E-Commerce-Projekte unterstützen kann: Bei KMU DIGITAL liegt die Projektuntergrenze bei 5.000 Euro und die Projektobergrenze bei 20.000 Euro mit einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine ausbezahlte Beratungsförderung ist verpflichtend vorausgesetzt.

Ihr E-Commerce-Projekt mit CeeQoo

Wir setzen Ihr Projekt gerne mit Ihnen gemeinsam um und helfen Ihnen auch bei der Fördereinreichung! Legen Sie am besten gleich los!

(Quelle: APA OTS, aws, Foto: Pexels/Karolina Grabowska)

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